Unsere FAQ rund um Corona

Auf dieser Seite wollen wir einen Überblick über alle Fragen rund um die Corona Massnahmen geben. Wir aktualisieren diese Seite immer wieder.

Letzte Aktualisierung: 05.04.2021

Alles rund um die Corona Test`s

10.03.2021

Folgende Test`s werden aktuell akzeptiert:

  1. Selbsttest
  2. Schnelltest aus Testzentrum, Apotheke oder Hausarzt

Das Sozialministerium empfiehlt ausdrücklich den Erwerb und die Nutzung von zertifizierten Schnell- und Selbsttests.

Übersicht zugelassene Schnelltests auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte

10.03.2021

Aktuell sind sie z.B. in Apotheken und Drogeriemärkten erhältlich.

NEU: Auch bei uns kannst du einen Corona Antigen-Schnelltest (Selbsttest) für 7,50€ erhalten. Sprich uns bitte an.

Dieser Hotgen Corona-Schnelltest (Selbsttest) erfüllt die Mindestkriterien des RKI u. PEI für SARS-CoV-2 Antigentests im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 TestVO und ist von der BfArM als Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zugelassen.

Gern senden wir dir diesen Corona Antigen-Schnelltest via Post zu (zzgl.2,00€ Porto) oder zur Selbstabholung.

05.04.2021

Aktuell haben wir leider keine Schnelltests zum Verkauf vorrätig. Sie sind bestellt und sollen ab 07.04.21 wieder bei uns auf Lager sein.

Übersicht über die Testzentren hier im Landkreis:

Möglichkeiten LK Bautzen

Testzentrum hier in Pulsnitz: Vamed-Klinik Pulsnitz Mo-Sa möglich:

Vamed Klinik

10.03.2021

Tagesaktuell bedeutet, dass der Test an dem Wochentag deines Termines bei uns, vorgenommen werden soll.

05.04.2021

Tagesaktuell bedeutet, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf

10.03.2021

Bei einem negativen COVID 19 Selbsttest:

Im Studio erhaltest du einen Dokumentationsbogen. Dieser ist ausgefüllt mit deiner Unterschrift für unsere Unterlagen bestimmt.

 

Bei einem negativen COVID 19 Schnelltest vom Arzt, Apotheke, Testzentrum:

Ausgehändigtes Formular mit Stempel bitte vorweisen.

10.03.2021

Aktuell werden Inhaberin und alle Beschäftigte gemäß § 3a Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung  1x pro Woche getestet.

05.04.2021

Aktuell werden Inhaberin und alle Beschäftigte gemäß § 3a Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung  2x pro Woche getestet.

10.03.2021

Im Moment dürfen nur kosmetische Fußpflegen ohne Testnachweis durchgeführt werden.

05.04.2021

Aktuell bedarf es für jede kosmetische Dienstleistung UND kosmetische Fußpflege einen aktuellen negativen Corona-Test.

10.03.2021

Ja, einen Corona Antigen-Schnelltest (Selbsttest), welcher für den einmaligen Gebrauch zur qualitativen in-vitro-Bestimmung vom neuartigen Coronavirus-Antigen mit Hilfe eines menschlichen Nasen- oder Rachenabstrichs bestimmt ist.

Der Hotgen Corona-Schnelltest (Selbsttest) erfüllt die Mindestkriterien des RKI u. PEI für SARS-CoV-2 Antigentests im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 TestVO und ist von der BfArM als Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zugelassen.

Diesen Corona Antigen-Schnelltest bieten wir aktuell zum (Selbstkosten-) Preis von 7,50 EUR an. Dieser kann bei uns abgeholt werden, oder gegen Auslage von 2,- EUR Porto via Briefpost zugesandt werten.

05.04.2021

Aktuell haben wir leider zum Verkauf keinen Test vorrätig. Diese sind bestellt und sollen ab 07.04.2021 zum Wiederverkauf wieder bei uns auf Lager sein.

10.03.2021

Aktuell Ja, aufgrund der entstandenen Varianten (Mutationen) ist die Testung weiterhin notwendig, damit eine Infektion nicht weitergegeben wird.

10.03.2021

Aktuell Ja.

Die Testpflicht gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz, da nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht ausgeschlossen werden kann, dass hierdurch eine Weiterübertragung des Virus ausgeschlossen ist.

10.03.2021

Aktuell Ja, da nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht ausgeschlossen werden kann, dass hierdurch eine Weiterübertragung des Virus ausgeschlossen ist.

Unter welchen Bedingungen darf das Studio geöffnet sein und was darf angeboten werden?

05.04.2021

Ab 06.04.2021 werden die Corona Massnahmen nicht mehr am Inzidenzwert ausgerichtet, sondern an der Krankenhausauslastung.

10.03.2021

Bei einem Inzidenzwert von über 100 Infektionen / 100.000 Einwohner im Landkreises Bautzen, dürfen keine kosmetischen Behandlungen angeboten / durchgeführt werden. In diesem Fall ist ausschließlich kosmetische Fußpflege möglich.

10.03.2021

Bei einem Inzidenzwert von unter 100 Infektionen / 100.000 Einwohner im Landkreises Bautzen, dürfen neben der Fußpflege, auch weitere kosmetische Dienstleistungen angeboten und durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Kunden einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen können. Alles dazu findest du in der Rubrik „Alles rund um die Corona Test`s“ auf dieser FAQ Seite.

10.03.2021

Es gilt aktuell der Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Bautzen, im Zusammenhang mit dem RKI Inzidenzwert für gesamt Sachsen. Beide Inzidenzwerte müssen unter 100 Infektionen je 100.000 Einwohner liegen.

10.03.2021

Die Inzidenzwerte von 100 / 100.000 Einwohner werden:

  • 3 Tage in Folge überschritten – dann wird das Angebot eingeschränkt
  • 5 Tage in Folge unterschritten – dann wird das Angebot erweitert

Weitere Fragen rund um die Corona Maßnahmen bei uns im Studio

10.03.2021

Es dürfen sich max. 3 Kunden in unserem Studio aufhalten.

Bitte betritt das Studio nur, wenn keine andere Kundin/ Kunde im Wartebereich sich befindet.

10.03.2021

Nein, ohne Termin darfst du nicht in unser Studio kommen. Bitte immer vorher per Telefon, Whatsapp oder eMail einen Termin vereinbaren.

10.03.2021

Bitte halte dich an folgende Regeln:

  1. ist bereits ein Kunde im Wartebereich, bitte draußen warten
  2. im Eingangsbereich steht ein kontaktloser Desinfektionsspender, bitte benutze ihn
  3. trage eine medizinische, oder eine FFP 2 Maske
  4. bitte an Hust- und Niesetikette halten
  5. bitte Abstand halten

10.03.2021

Ganz einfach, ruf uns vorher an, schreib eine WhatsApp oder eine eMail – wir vereinbaren einen Termin und du kannst dein Wunschprodukt abholen kommen oder wir verschicken es auch gern an dich.