Auf dieser Seite wollen wir einen Überblick über alle Fragen rund um die Corona Massnahmen geben. Wir aktualisieren diese Seite immer wieder.
Letzte Aktualisierung: 05.04.2021
Auf dieser Seite wollen wir einen Überblick über alle Fragen rund um die Corona Massnahmen geben. Wir aktualisieren diese Seite immer wieder.
Letzte Aktualisierung: 05.04.2021
10.03.2021
Folgende Test`s werden aktuell akzeptiert:
Das Sozialministerium empfiehlt ausdrücklich den Erwerb und die Nutzung von zertifizierten Schnell- und Selbsttests.
10.03.2021
Aktuell sind sie z.B. in Apotheken und Drogeriemärkten erhältlich.
NEU: Auch bei uns kannst du einen Corona Antigen-Schnelltest (Selbsttest) für 7,50€ erhalten. Sprich uns bitte an.
Dieser Hotgen Corona-Schnelltest (Selbsttest) erfüllt die Mindestkriterien des RKI u. PEI für SARS-CoV-2 Antigentests im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 TestVO und ist von der BfArM als Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zugelassen.
Gern senden wir dir diesen Corona Antigen-Schnelltest via Post zu (zzgl.2,00€ Porto) oder zur Selbstabholung.
05.04.2021
Aktuell haben wir leider keine Schnelltests zum Verkauf vorrätig. Sie sind bestellt und sollen ab 07.04.21 wieder bei uns auf Lager sein.
Übersicht über die Testzentren hier im Landkreis:
Testzentrum hier in Pulsnitz: Vamed-Klinik Pulsnitz Mo-Sa möglich:
10.03.2021
Tagesaktuell bedeutet, dass der Test an dem Wochentag deines Termines bei uns, vorgenommen werden soll.
05.04.2021
Tagesaktuell bedeutet, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf
10.03.2021
Bei einem negativen COVID 19 Selbsttest:
Im Studio erhaltest du einen Dokumentationsbogen. Dieser ist ausgefüllt mit deiner Unterschrift für unsere Unterlagen bestimmt.
Bei einem negativen COVID 19 Schnelltest vom Arzt, Apotheke, Testzentrum:
Ausgehändigtes Formular mit Stempel bitte vorweisen.
10.03.2021
Aktuell werden Inhaberin und alle Beschäftigte gemäß § 3a Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung 1x pro Woche getestet.
05.04.2021
Aktuell werden Inhaberin und alle Beschäftigte gemäß § 3a Absatz 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung 2x pro Woche getestet.
10.03.2021
Im Moment dürfen nur kosmetische Fußpflegen ohne Testnachweis durchgeführt werden.
05.04.2021
Aktuell bedarf es für jede kosmetische Dienstleistung UND kosmetische Fußpflege einen aktuellen negativen Corona-Test.
10.03.2021
Ja, einen Corona Antigen-Schnelltest (Selbsttest), welcher für den einmaligen Gebrauch zur qualitativen in-vitro-Bestimmung vom neuartigen Coronavirus-Antigen mit Hilfe eines menschlichen Nasen- oder Rachenabstrichs bestimmt ist.
Der Hotgen Corona-Schnelltest (Selbsttest) erfüllt die Mindestkriterien des RKI u. PEI für SARS-CoV-2 Antigentests im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 TestVO und ist von der BfArM als Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zugelassen.
Diesen Corona Antigen-Schnelltest bieten wir aktuell zum (Selbstkosten-) Preis von 7,50 EUR an. Dieser kann bei uns abgeholt werden, oder gegen Auslage von 2,- EUR Porto via Briefpost zugesandt werten.
05.04.2021
Aktuell haben wir leider zum Verkauf keinen Test vorrätig. Diese sind bestellt und sollen ab 07.04.2021 zum Wiederverkauf wieder bei uns auf Lager sein.
10.03.2021
Aktuell Ja, aufgrund der entstandenen Varianten (Mutationen) ist die Testung weiterhin notwendig, damit eine Infektion nicht weitergegeben wird.
10.03.2021
Aktuell Ja.
Die Testpflicht gilt auch für Personen mit vollständigem Impfschutz, da nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht ausgeschlossen werden kann, dass hierdurch eine Weiterübertragung des Virus ausgeschlossen ist.
10.03.2021
Aktuell Ja, da nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht ausgeschlossen werden kann, dass hierdurch eine Weiterübertragung des Virus ausgeschlossen ist.
05.04.2021
Ab 06.04.2021 werden die Corona Massnahmen nicht mehr am Inzidenzwert ausgerichtet, sondern an der Krankenhausauslastung.
10.03.2021
Bei einem Inzidenzwert von über 100 Infektionen / 100.000 Einwohner im Landkreises Bautzen, dürfen keine kosmetischen Behandlungen angeboten / durchgeführt werden. In diesem Fall ist ausschließlich kosmetische Fußpflege möglich.
10.03.2021
Bei einem Inzidenzwert von unter 100 Infektionen / 100.000 Einwohner im Landkreises Bautzen, dürfen neben der Fußpflege, auch weitere kosmetische Dienstleistungen angeboten und durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unsere Kunden einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen können. Alles dazu findest du in der Rubrik „Alles rund um die Corona Test`s“ auf dieser FAQ Seite.
10.03.2021
Es gilt aktuell der Inzidenzwert des RKI für den Landkreis Bautzen, im Zusammenhang mit dem RKI Inzidenzwert für gesamt Sachsen. Beide Inzidenzwerte müssen unter 100 Infektionen je 100.000 Einwohner liegen.
10.03.2021
Die Inzidenzwerte von 100 / 100.000 Einwohner werden:
10.03.2021
Es dürfen sich max. 3 Kunden in unserem Studio aufhalten.
Bitte betritt das Studio nur, wenn keine andere Kundin/ Kunde im Wartebereich sich befindet.
10.03.2021
Nein, ohne Termin darfst du nicht in unser Studio kommen. Bitte immer vorher per Telefon, Whatsapp oder eMail einen Termin vereinbaren.
10.03.2021
Bitte halte dich an folgende Regeln:
10.03.2021
Ganz einfach, ruf uns vorher an, schreib eine WhatsApp oder eine eMail – wir vereinbaren einen Termin und du kannst dein Wunschprodukt abholen kommen oder wir verschicken es auch gern an dich.