Änderung der Coronaschutzverordnung ab 26.04.2021

wir dürfen leider aufgrund der aktuellen geltenden Coronaschutzverordnung ab dem 26.4.2021 keine Gesichtsbehandlungen anbieten und durchführen.

Fußpflege ist mit tagesaktuellem negativ Corona-Test weiterhin erlaubt.

Leider ist es noch nicht absehbar, ab wann wir wieder komplett öffnen dürfen.  Fällt dein Termin in die Zeit der Schließung, so melden wir uns bei dir persönlich.

Für Produkt-, oder Gutscheinverkauf sind wir natürlich gern für dich da.

Zeiten, wann wir vor Ort sind, geben wir noch bekannt. Gerne beraten wir dich auch am Telefon.

Wir hoffen sehr, dass wir bald wieder wie gewohnt unsere geliebten Behandlungen im vollen Umfang dir anbieten können.

Liebe Grüße, dein zfm-team

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