ab 26.05.2021 sind wieder kosmetische Behandlungen möglich!

Es geht mal wieder los! Die Inzidenz ist nun lang genug unter 100 – so das wir wieder kosmetische Behandlungen unter bestimmten Vorraussetzungen anbieten dürfen.

Für kosmetische Behandlungen gilt:

tagesaktueller negativer Corona-Test
  • nicht älter als 24h
  • von offizieller Teststelle (Testzentrum oder Arbeitsstelle) oder
  • bei uns vor Ort durchgeführt (entweder Test von uns erworben* oder auch eigener Selbsttest) bitte komm dazu 15 Minuten vor deinem Termin ins Studio.

Leider ist seit 12.05.2021 kein zu Hause durchgeführter Selbsttest mehr gültig.

*RKI Zertifizierter Test / 7,50 EUR

oder

für vollständig Geimpfte
  • Impfausweis oder
  • Impfnachweis

oder

für Genesene
(d.h. Personen, die eine Coronavirusinfektion überstanden haben.)
  • Der Genesungsnachweis erfolgt mittels eines positiven PCR-Tests, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt oder einer ärztlichen Bescheinigung der Infektion auf der Grundlage eines durchgeführten PCR-Tests.

oder

Für genesene Personen, die zusätzlich einmal geimpft wurden, wenn die Impfung bereits 14 Tage zurückliegt.
  • Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Impfausweis oder einer Impfbescheinigung (analog oder digital) sowie eines positives PCR-Tests, der mindestens 28 Tage zurückliegt bzw. eines ärztlichen Nachweis der Infektion, auf der Grundlage eines durchgeführten PCR-Tests.
» Für medizinisch notwendige Fußpflegen besteht keine Testpflicht! «
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